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Strecke3

 

 

Gewässerstrecke 3: Vilssöhl bis Niedermühle

Strecke 1

Kleine Vils

 

Weiher Alteberspoint

 

Obere Grenze ca. 550m oberhalb Brücke bei Vilssöhl

Untere Grenze Niedermühle

Flutkanal obere Grenze 550m oberhalb Brücke Vilssöhl

Untere Grenze 20m oberhalb Vilseinlauf bei Niedermühle

 

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Fangbestimmungen Tageskarte:

Jeder Tageskarteninhaber muss die gültigen Richtlinien und ein Fangbuch des Vereins am Wasser vorzeigen können. Gefangene Fische sind sofort einzutragen.

Fangbeschränkung Tageskarte:

1 Hecht oder 1 Zander, 1 Salmonide, 2 Karpfen, ansonsten noch 7 Friedfische. Brachsen haben keine Fangbeschränkung.

 Bei Wochenkarte: Wöchentlich Hecht und Zander zusammen 3 St., Forellen und Karpfen je 3 St., Friedfische wie bei Tageskarte

allgemeine Richtlinien:

 - Mit Tageskarte ist das Angeln von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr erlaubt.

 - Das Angeln ist mit 2 Handangeln, bestückt mit je einem Haken auf Friedfische, oder mit einer Handangel auf Friedfische und einer Handangel auf Raubfische gestattet. Köderfischrute wird als 2.Rute angesehen.

 - Jugendfischereischeininhaber mit Pate: mit einer Handangel auf   Fried- oder Raubfische

Fangbestimmungen Jahreskarte:

Jeder Karteninhaber muss die gültigen Richtlinien und ein Fangbuch des Vereins am Wasser vorzeigen können. Gefangene Fische sind sofort nach dem Fang in das Fangbuch einzutragen!

Fangbeschränkung:

- wöchentlich Hecht oder Zander zusammen 3 Stück

- wöchentlich Forellen, Äschen und Karpfen je 3 Stück

- täglich nicht mehr als 7 Friedfische zusammen (darunter fallen

nicht Rotaugen, Lauben, Rotfedern, Aale, Barsche, Brachsen, Güstern, Blaunase und Aitel)

allgemeine Richtlinien:

- Das Angeln ist von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr erlaubt.

- Das Angeln ist mit 2 Handangeln, bestückt mit je einem Haken auf Friedfische, oder mit einer Handangel auf Friedfische und einer Handangel auf Raubfische gestattet. Köderfischrute wird als 2.Rute angesehen.

 - Jugendfischereischeininhaber mit Pate: mit einer Handangel auf  Fried- oder Raubfische

 

Schonzeiten