Gewässerstrecke
Vereinsgewässer
Allgemeine Informationen zu den Vereinsgewässern:
Die Vereinsgewässer teilen sich wie folgt auf:
Gewässerstrecke 1 | Niedermühle bis Lichtenburg |
Gewässerstrecke 2 | Schalkham bis ca. 1000m unterhalb Stegmühle |
Gewässerstrecke 3 | 550m oberhalb Vilssöhl bis Niedermühle |
Kleine Vils | Lichtenhaag bis Vilssattling (nur für Vereinsmitglieder) |
Weiher Alteberspoint | (Nur für Vereinsmitglieder) |
Gewässerstrecke 1 | |
Gewässerstrecke 2 |
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Kleine Vils | |
Weiher Alteberspoint |
Strecke1
Gewässerstrecke 1: Niedermühle bis Lichtenburg
Obere Grenze ca. 150m oberhalb der Niedermühle
Untere Grenze bei Mühle Lichtenburg:
Fangbestimmungen Tageskarte:
Jeder Tageskarteninhaber muss die gültigen Richtlinien und ein Fangbuch des Vereins am Wasser vorzeigen können. Gefangene Fische sind sofort einzutragen.
Fangbeschränkung Tageskarte:
1 Hecht oder 1 Zander, 1 Salmonide, 2 Karpfen, ansonsten noch 7 Friedfische. Brachsen haben keine Fangbeschränkung.
Bei Wochenkarte: Wöchentlich Hecht und Zander zusammen 3 St., Forellen und Karpfen je 3 St., Friedfische wie bei Tageskarte
allgemeine Richtlinien:
- Mit Tageskarte ist das Angeln von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr erlaubt.
- Das Angeln ist mit 2 Handangeln, bestückt mit je einem Haken auf Friedfische, oder mit einer Handangel auf Friedfische und einer Handangel auf Raubfische gestattet. Köderfischrute wird als 2.Rute angesehen.
- Jugendfischereischeininhaber mit Pate: mit einer Handangel auf Fried- oder Raubfische
Fangbestimmungen Jahreskarte:
Jeder Karteninhaber muss die gültigen Richtlinien und ein Fangbuch des Vereins am Wasser vorzeigen können. Gefangene Fische sind sofort nach dem Fang in das Fangbuch einzutragen!
Fangbeschränkung:
- wöchentlich Hecht oder Zander zusammen 3 Stück
- wöchentlich Forellen, Äschen und Karpfen je 3 Stück
- täglich nicht mehr als 7 Friedfische zusammen (darunter fallen
nicht Rotaugen, Lauben, Rotfedern, Aale, Barsche, Brachsen, Güstern, Blaunase und Aitel)
allgemeine Richtlinien:
- Das Angeln ist von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr erlaubt.
- Das Angeln ist mit 2 Handangeln, bestückt mit je einem Haken auf Friedfische, oder mit einer Handangel auf Friedfische und einer Handangel auf Raubfische gestattet. Köderfischrute wird als 2.Rute angesehen.
- Jugendfischereischeininhaber mit Pate: mit einer Handangel auf Fried- oder Raubfische
Kleine Vils
Kleine Vils bei Lichtenhaag (nur für Vereinsmitglieder)
.
Obere Grenze Kleine Vils bei Lichtenhaag
Untere Grenze Kleine Vils bei Vilssattling
Fangbestimmungen:
Jeder Tageskarteninhaber muss die gültigen Richtlinien und ein Fangbuch des Vereins am Wasser vorzeigen können. Gefangene Fische sind sofort einzutragen.
Fangbeschränkung Tageskarte:
Täglich 3 Forellen. Maßige Forellen dürfen nicht mehr zurückgesetzt werden. Nach dem Fang von 3 Forellen ist das Angeln einzustellen.
Mit Tageskarte ist das Angeln von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr erlaubt.
Das Angeln ist mit einer Handangel, bestückt mit einem Haken erlaubt.
Als Köder dürfen nur verwendet werden: toter Köderfisch oder Kunstköder wie Fliege, Blinker, Wobbler oder Ähnliches. Natürliche Köder wie Maden, Würmer oder Teig sind nicht erlaubt.
Strecke2
Gewässerstrecke 2: Schalkham bis 1000m unterhalb Stegmühle
Obere Grenze ca. 20m unterhalb Brücke bei Schalkham
Untere Grenze ca.1000m unterhalb Stegmühle
Fangbestimmungen Tageskarte:
Jeder Tageskarteninhaber muss die gültigen Richtlinien und ein Fangbuch des Vereins am Wasser vorzeigen können. Gefangene Fische sind sofort einzutragen.
Fangbeschränkung Tageskarte:
1 Hecht oder 1 Zander, 1 Salmonide, 2 Karpfen, ansonsten noch 7 Friedfische. Brachsen haben keine Fangbeschränkung.
Bei Wochenkarte: Wöchentlich Hecht und Zander zusammen 3 St., Forellen und Karpfen je 3 St., Friedfische wie bei Tageskarte
allgemeine Richtlinien:
- Mit Tageskarte ist das Angeln von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr erlaubt.
- Das Angeln ist mit 2 Handangeln, bestückt mit je einem Haken auf Friedfische, oder mit einer Handangel auf Friedfische und einer Handangel auf Raubfische gestattet. Köderfischrute wird als 2.Rute angesehen.
- Jugendfischereischeininhaber mit Pate: mit einer Handangel auf Fried- oder Raubfische
Fangbestimmungen Jahreskarte:
Jeder Karteninhaber muss die gültigen Richtlinien und ein Fangbuch des Vereins am Wasser vorzeigen können. Gefangene Fische sind sofort nach dem Fang in das Fangbuch einzutragen!
Fangbeschränkung:
- wöchentlich Hecht oder Zander zusammen 3 Stück
- wöchentlich Forellen, Äschen und Karpfen je 3 Stück
- täglich nicht mehr als 7 Friedfische zusammen (darunter fallen
nicht Rotaugen, Lauben, Rotfedern, Aale, Barsche, Brachsen, Güstern, Blaunase und Aitel)
allgemeine Richtlinien:
- Das Angeln ist von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr erlaubt.
- Das Angeln ist mit 2 Handangeln, bestückt mit je einem Haken auf Friedfische, oder mit einer Handangel auf Friedfische und einer Handangel auf Raubfische gestattet. Köderfischrute wird als 2.Rute angesehen.
- Jugendfischereischeininhaber mit Pate: mit einer Handangel auf Fried- oder Raubfische
Weiher Alteberspoint
Weiher bei Alteberspoint (nur für Vereinsmitglieder)
Tschambolaia:
Fangbestimmungen:
Jeder Karteninhaber muss die gültigen Richtlinien des Vereins am Wasser vorzeigen können. Gefangene Fische sind sofort einzutragen.
Fangbeschränkung Jahreskarte:
- Wöchentlich 1 Hecht oder 1 Zander und 3 Karpfen und 3 Schleien.
- Ansonsten täglich 7 Friedfische. Giebel und Karauschen haben keine Beschränkung.
- Salmoniden 1 St. pro Tag und maximal 3 pro Woche
Fangbeschränkung Tageskarte:
- 1 Hecht oder 1 Zander, 1 Salmonide, 1 Karpfen, 1 Schleie,
- Ansonsten noch 7 Friedfische. Giebel und Karauschen haben keine Beschränkung.
Allgemein:
Das Angeln ist mit 2 Handangeln, bestückt mit je einem Haken auf Friedfische, oder mit einer Handangel auf Friedfische und einer Handangel auf Raubfische gestattet. Köderfischrute wird als 2. Rute angesehen.
Jugendfischereischeininhaber mit Pate: mit einer Handangel auf Fried- oder Raubfische.
Futtermenge: Maximal 1 Liter Trockenfutter je Angeltag, davon nicht mehr als 100g Weichmais.Boilies, Hundefutter und Partikelköder (Weizen, Tigernüsse o. ä.) sind mit Rücksicht auf die Wasserqualität verboten.
Parken ist nur auf dem Parkplatz erlaubt!